Behandlungskosten
Die Höhe der Behandlungskosten richtet sich nach den sog. kieferorthopädischen Indikationsgruppen. Diese entscheiden auch darüber, ob die gesetzliche Krankenkasse die Kosten der Behandlung übernimmt. Welche Indikationsgruppe für Sie zutreffend ist, erfahren Sie im Anschluss an ein Beratungsgespräch, in welchem wir Ihre Kieferanomalie bzw. die Ihres Kindes exakt vermessen. In diesem Gespräch beraten wir Sie auch hinsichtlich möglicher Zusatzleistungen, die von der Krankenkasse nicht übernommen werden.
Bei Übernahme der Behandlungskosten durch die Krankenkasse trägt der Versicherte zunächst einen Eigenanteil von 20% (beim zweiten Kind 10%) selbst. Dieser Eigenanteil wird nach planmäßigem Abschluss und guter Mitarbeit des Patienten von der Krankenkasse zurückerstattet.
Sollte die Krankenkasse die Behandlung nicht übernehmen, erhalten Sie auf Wunsch von Ihrem Kieferorthopäden einen privaten Behandlungsplan mit den Positionen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Die Gesamthöhe der Kosten variieren je nach Art und Umfang der Behandlung. Gerne bieten wir Ihnen hierzu ein Ratenzahlungsmodell an. Teile der entstandenen Kosten können Sie zudem möglicherweise steuerlich geltend machen (außergewöhnliche Belastungen).
Bei Privatversicherten erstellen wir einen individuellen Heil- und Kostenplan. Die Erstattung richtet sich nach dem jeweiligen Tarif der privaten Krankenversicherung.
Es existieren am Markt zahlreiche Zahnzusatzversicherungen. Achten Sie bei der Auswahl unbedingt darauf, dass Kieferorthopädie zu 100% mitversichert ist. Bitte denken Sie auch daran, dass die Notwendigkeit einer kieferorthopädischen Behandlung zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses noch nicht festgestellt worden sein darf, außerdem gelten bei den meisten Versicherungen bestimmte Wartefristen, bevor die volle Kostenübernahme gewährt wird.